Der Vermieter ist der Hüpfburgenverleih Hüpfburg 4 Fun, Bahnstraße 71 in 52355 Düren.
Der Mieter muss volljährig sein und seinen Wohnort in Deutschland haben.
Der Mietvertrag kommt mit der Unterschrift des Mieters auf dem Mietvertrag/ Angebot zustande. Der Mieter hat sich mittels Personalausweis zu legitimieren.
Reservierungen können telefonisch oder per E-Mail Anfrage vorgenommen werden. Mit der Übersendung oder Aushändigung eines vom Mieter unterzeichneten Angebots wird die Reservierung verbindlich.
Der Rechnungsbetrag ist bei Abholung in bar zu zahlen. Der Mieter erhält eine Rechnung vom Vermieter.
Die Rückgabe des Mietobjektes hat im sauberen, trockenen, funktionstüchtigen, schadenfreien, ordnungsgemäß verpackten Zustand mit allen vom Vermieter übernommenen Befestigungsmaterialen, Unterlegplanen, Stromkabeln und Teppichen zu erfolgen. Der Zustand des Mietobjektes wird vom Vermieter bei der Rückgabe geprüft.
Für Schäden, Diebstahl, Zerstörung und dauerhafter Verschmutzung (Schminke, Farbe, Sohlenabrieb) haftet der Mieter in vollem Umfang. Der Mieter trägt die Kosten für die notwendigen Reparaturen, Intensivreinigung, Wertminderung und sonstigen reparaturbedingten Aufwendungen bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes und 50 Prozent des entgangenen Mietpreises für die Reparaturdauer.
Kann der Vermieter bei Rückgabe der Hüpfburg diese nicht sofort auf mögliche Schäden überprüfen, entbindet dies nicht den Mieter von seiner Ersatzpflicht für Schäden die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
Verspätete Rückgaben werden gemäß Preisliste nachberechnet.
Der Mieter erhält bei der Übergabe eine Einweisung und ein Mängelprotokoll.
Reklamationen sind unmittelbar nach dem Aufbau telefonisch anzuzeigen.
Der Vermieter ist nicht zu einer Ersatzlieferung verpflichtet und haftet nicht für Ausfallkosten. Sofern ein Verschulden des Vermieters vorliegt wird der Mietpreis ersetzt.
Mit der Übernahme des Mietobjektes übernimmt der Mieter jede Haftung.
Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Personenschäden die bei mittelbarer und unmittelbarer Nutzung des Mietobjektes entstehen. Der Mieter hat Aufsichtspflicht!
Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.
Dies gilt auch wenn der Vermieter sein Angebot nicht erfüllen kann.